5.2.2. |
Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen, |
5.2.3. |
die Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern. |
5.3. |
Der Benutzer ist verpflichtet, ein Vorhaben zur Bearbeitung personenbezogener Daten vor Beginn mit dem Systemadministrator abzustimmen. Davon unberührt sind die Verpflichtungen, die sich aus Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ergeben. |
5.4. |
Der Benutzer ist verpflichtet, einschlägige Leitfäden zur Benutzung, wie die Leitfäden zur Benutzung von Netzen und zu ethischen und rechtlichen Fragen der Softwarenutzung, zu beachten. |
5.5. |
Jeder Benutzer ist für die Auswirkungen der von ihm ausgeführten Programme verantwortlich. Er hat sich vorher ausreichend über die Auswirkungen zu informieren. |
6. |
Leistungen des Vereins |
6.1. |
Alle Leistungen des LST e.V. auf Einrichtungen nach Nr. 1 sind freiwillig. |
6.2. |
Kein Mitglied des Vereins hat Anspruch auf Leistungen bei Einrichtungen nach Nr. 1 des Vereins. |
6.3. |
Kein Mitglied des Vereins hat Anspruch auf Zugang zu Einrichtungen nach Nr. 1 des Vereins. |
6.4. |
Der Vorstand kann einzelnen Mitgliedern einzelne Leistungen oder Zugang zu Einrichtungen nach Nr. 1 verwehren. |
7. |
Haftung des Vereins / Haftungsausschluss |
7.1. |
Der LST e.V. übernimmt keine Garantie dafür, daß die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder daß das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. |
7.2. |
Der LST e.V. haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer aus der Inanspruchnahme der Einrichtungen nach Nr. 1 entstehen. |
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weiter ... |