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4. Allgemeine Pflichten des Benutzers
4.1. Die Einrichtungen nach Nr. 1 dürfen nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zur gewerblichen Zwecken, kann nicht gestattet werden.
4.2. Der Benutzer ist verpflichtet,
4.2.1. darauf zu achten, daß er die vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsplätze, CPU-Kapazität, Plattenspeicherplatz, Leitungskapazitäten) verantwortungsvoll nutzt, da sie nur beschränkt verfügbar sind;
4.2.2. ausschließlich unter seiner eigenen Benutzerkennung zu arbeiten;
4.2.3. den Zugang zu den Einrichtungen durch ein geheimzuhaltendes Passwort oder ein gleichwertiges Verfahren zu schützen;
4.2.4. Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu den Einrichtungen verwehrt wird; dazu gehört es insbesondere, primitive, naheliegende Passwörter zu meiden, die Passwörter öfter zu ändern und das Logout nicht zu vergessen;
4.2.5. im Verkehr mit Rechnern anderer Betreiber deren Benutzer- und Zugriffsrichtlinien genau zu beachten. Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter seiner Benutzerkennung vorgenommen werden.
5. Weitere Pflichten des Benutzers
5.1. Der Benutzer ist verpflichtet,
5.1.1. sofern er andere als vom Systemadministrator zur Verfuegung gestellte Software benutzt, sicherzustellen, dass diese weder die Sicherheit noch die Funtkionalitaet des Systems beeintraechtigt, noch in unangemessenem Rahmen Ressourcen verbraucht, oder gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
5.1.2. die Bedingungen, unter denen die zum Teil im Rahmen von Lizenzverträgen erworbene Software zur Verfügung gestellt wird, zu beachten,
5.1.3. insbesondere Software, soweit sie nicht als freie Software besonders gekennzeichnet ist, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht gewerblichen oder privaten Zwecken zu nutzen.
5.2. Dem Benutzer ist es untersagt, ohne Einwilligung des zuständigen Systemadministrators
5.2.1. andere als die zur Verfügung gestellte Software zu installieren,
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