| 1. |
Geltungsbereich der Benutzungsrichtlinien |
| 1.1. |
Diese Benutzungsrichtlinien gelten für Rechenanlagen (Rechner), Kommunikationsnetze (Netze) und weitere Hilfseinrichtungen der Informationsverarbeitung die vom LST e.V. zu Zwecken der Informationsverarbeitung bereitgehalten werden. |
| 1.2. |
Sie regeln die Modalitäten der Benutzung dieser Anlagen, insbesondere die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie die Aufgaben der Systemadministratoren. |
| 2. |
Benutzerkreis |
| 2.1. |
Die in Punkt 1 genannten Einrichtungen stehen den Mitgliedern des LST e.V. zur Verfügung. Anderen Personen kann die Nutzung gestattet werden. |
| 2.2. |
Mitglieder wenden sich bei Problemen an den Systemadministrator. |
| 3. |
Formale Benutzungsberechtigung |
| 3.1. |
Wer Einrichtungen nach Nr. 1 benutzen will, bedarf einer formalen Benutzungsberechtigung des zuständigen Systemadministrators, ausgenommen sind anonyme Dienste. |
| 3.2. |
Systemadministratoren sind für |
| 3.2.1. |
Zentrale Systeme des LST e.V. |
| 3.2.2. |
Dezentrale Systeme des LST e.V. zuständig. |
| 3.3. |
Der Antrag auf eine formale Benutzungsberechtigung muss folgende Angaben enthalten: |
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System |
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Benutzername und Adresse |
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Überschlägige Angaben zum Zweck der Nutzung, beispielsweise Software-Entwicklung, EMail |
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die Erklärung, daß der Benutzer die Benutzungsrichtlinien anerkennt |
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Einträge für Informationsdienste des LST e.V. Weitere Angaben darf der Systemadministrator nur verlangen, soweit sie zur Entscheidung über den Antrag zwingend erforderlich sind. |
| 3.4. |
Über den Antrag entscheidet der Vorstand des LST e.V. Er kann die Erteilung der Benutzungsberechtigung vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung der Anlage abhängig machen. |
| 3.5. |
Die Benutzungsberechtigung berechtigt nur zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beantragten Nutzung stehen. |
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