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§ 6 |
Der Vorstand |
1. |
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern. Der Vorstand wählt ein Vorstandsmitglied zum Schriftführer. |
2. |
Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich alleine zu vertreten. |
3. |
Der Vorstand leitet den Verein und führt die Geschäfte, soweit die Satzung nicht anders bestimmt. Dabei ist er an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die Prüfer kontrollieren jährlich die ordnungsgemäße Führung der Vorstandsgeschäfte und der Vereinskasse. |
4. |
Die Vorstandssitzungen werden nach Bedarf durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Die Sitzungen leitet der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen. |
§ 7 |
Haftung |
1. |
Haftendes Vermögen
Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen. |
2. |
Ausschluss persönlicher Haftung
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht. |
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